Die Autoren befassen sich in ihrem Beitrag eingehend mit dem Einfluss der durch das IRÄG 2010 eingeführten Bestimmungen der §§ 25a und 25b IO auf die Zulässigkeit der Vereinbarung eines Kündigungsrechts des Versicherers in der Insolvenz des Versicherungsnehmers. Weiters erörtern sie die Kündigungs- und Rücktrittsrechte des Versicherers wegen Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten, Gefahrerhöhung und Prämienzahlungsverzug.