Die Autoren zeigen in ihrem Beitrag die Anknüpfungspunkte von Gerichten und Treuhändern im Bereich der Privatinsolvenz auf und leiten daraus Vorschläge für eine weitere Optimierung der Verfahrensabläufe ab. Diese sehen sie insb in der Konzentration der Auskunftspflicht von Schuldnern beim Treuhänder sowie etwa auch in einem geringeren Verfahrensaufwand durch Verzicht auf Bestätigungsbeschlüsse der jährlich vorzulegenden Rechnungslegung.