Die Kommentare zur dt Insolvenzordnung sind zahlreich und haben viele Auflagen. Dieses Mal wird der "Hamburger Kommentar" angezeigt. Er macht seinem Namen wirklich Ehre, denn er ist nicht nur von einem Insolvenzrichter des Amtsgerichts Hamburg herausgegeben, sondern (mit Ausnahme von Jacoby, Universität Bielefeld; er stammt aber aus Hamburg) nur von Personen verfasst, die in Hamburger Gerichten oder Kanzleien tätig sind. Der "HambKomm" startete im Jahr 2006 als kleinformatiger Handkommentar, und ist inzwischen zwar nur um wenige Seiten, deutlich aber im Format gewachsen. Nun liegt ein gediegener mittelgroßer Kommentar nicht bloß zur InsO, sondern auch zur EuInsVO und einigen (dt) Nebenbestimmungen vor. Das sehr dünne Papier macht zwar die Lektüre etwas schwerer, aber den Band handlich. Der Kommentar ist auf letztem Stand, die durch das im März 2012 in Kraft getretene "Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen" (ESUG) erfolgten Gesetzesänderungen (Debt-Equity-Swap udgl) sind bereits berücksichtigt.