In manchen Insolvenzverfahren ist der Insolvenzverwalter mit einem Absonderungsrecht der Republik Österreich konfrontiert, welches diese zeitnah vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Zuge eines Sicherstellungsverfahrens nach der BAO erwirkt hat. Nachdem solche Pfandrechte idR nach § 12 IO nicht erlöschen, stellt sich die Frage ihrer Anfechtbarkeit nach den §§ 27 ff IO. Dieser Beitrag zeigt auf, was zum Gegenstand einer solchen Anfechtung gemacht werden kann, welche Anfechtungstatbestände infrage kommen und zu welchem Zeitpunkt die Anfechtungsvoraussetzungen vorliegen müssen. Im Zuge der Erörterung der Anfechtbarkeit gem § 31 IO wird deutlich, in welchem (möglichen) Dilemma sich die Finanzverwaltung befindet, wenn sie einen gesetzmäßig ausgeführten Sicherstellungsauftrag erlässt.