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Kein Revisionsrekurs bei Vollbestätigung

JudikaturZIK 2012/219ZIK 2012, 149 Heft 4 v. 30.8.2012

IO § 252

ZPO § 528

Rekurse gegen Beschlüsse, mit denen das RekursG einen erstinstanzlichen Beschluss zur Gänze bestätigt, sind im Insolvenzverfahren jedenfalls unzulässig, weil auch dort die Anfechtungsbeschränkungen des § 528 ZPO gelten.

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