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Keine Rekurslegitimation der Gläubiger bzw Gesellschafter im Verwertungsverfahren

JudikaturZIK 2012/218ZIK 2012, 148 Heft 4 v. 30.8.2012

IO §§ 219, 252

ZPO § 528

Die Rekurslegitimation im Insolvenzverfahren setzt die Verletzung eigener Rechte des Rechtsmittelwerbers und nicht nur ein wirtschaftliches Interesse voraus (RIS-Justiz RS0065135). Im Verwertungsverfahren kommt weder einzelnen Konkursgläubigern ein Rekursrecht gegen Beschlüsse des KonkursG zu (RIS-Justiz RS0114471, RS0102114), noch den Gesellschaftern der Schuldnerin (RIS-Justiz RS0059843).

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