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Haftung für unrichtige Bonitätsauskunft

JudikaturZIK 2012/174ZIK 2012, 119 Heft 3 v. 29.6.2012

ABGB §§ 1299, 1300, 1304

Ein Bonitätsauskünfte erteilendes Unternehmen haftet als Sachverständiger für die Erteilung falscher Auskünfte. Wird dem um Auskunft Ersuchenden objektiv zu Unrecht die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit dem potenziellen Vertragspartner, dessen Bonität positiv beurteilt wurde, empfohlen, ohne auf die allenfalls unzureichenden Kenntnisse bezüglich des Beurteilten hinzuweisen, ist für Forderungsausfälle zu haften.

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