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Weissel, Zur Anwendung von § 7 VKrG, ÖBA 2012, 302:

FachliteraturAufsätzeZIK 2012/143ZIK 2012, 100 Heft 3 v. 29.6.2012

Nach § 7 VKrG ist der Kreditgeber verpflichtet, die Kreditwürdigkeit des Kredit in Anspruch nehmen wollenden Verbrauchers zu prüfen und bei erheblichem Zweifel vorab zu warnen. Der Autor zeigt die Grenzen des zivilrechtlichen Instrumentariums zur Sanktionierung von Pflichtverletzungen auf.

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