Nach § 7 VKrG ist der Kreditgeber verpflichtet, die Kreditwürdigkeit des Kredit in Anspruch nehmen wollenden Verbrauchers zu prüfen und bei erheblichem Zweifel vorab zu warnen. Der Autor zeigt die Grenzen des zivilrechtlichen Instrumentariums zur Sanktionierung von Pflichtverletzungen auf.