Die am 31. 5. 2002 in Kraft getretene EuInsVO zeichnet sich durch ein knapp zehnjähriges Bestehen aus. Gem ihrem Art 46 erhielt die EU-Kommission den Auftrag des Europäischen Parlaments, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss bis zum 1. 6. 2012 einen Bericht über die Anwendung der VO vorzulegen. Der Autor gibt einen Überblick über die Erfahrungen aus der Anwendung der EuInsVO und den Diskussionsstand der erfolgten Tagungen der "Arbeitsgemeinschaft Insolvenz und Sanierung" des DAV.