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Pflichtwidriges Verhalten des Schuldners nach Verfahrenseröffnung begründet keine Masseforderung

JudikaturZIK 2012/97ZIK 2012, 69 Heft 2 v. 3.5.2012

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 46, 51, 102

BAO §§ 9, 80

Die Haftung des Schuldners als Gesellschaftsorgan wegen im Zeitraum nach Eröffnung des eigenen Insolvenzverfahrens nicht entrichteter Abgaben der Gesellschaft begründet weder eine Masseforderung noch eine Konkursforderung.

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