KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 46, 51, 102
BAO §§ 9, 80
Die Haftung des Schuldners als Gesellschaftsorgan wegen im Zeitraum nach Eröffnung des eigenen Insolvenzverfahrens nicht entrichteter Abgaben der Gesellschaft begründet weder eine Masseforderung noch eine Konkursforderung.