Gem § 275 Abs 1 Z 14 IO idF IRÄG 20101 wurde in der IO der Begriff "Masseverwalter" generell durch den Begriff "Insolvenzverwalter" ersetzt. Hier wird der Versuch unternommen, die dadurch entstandenen Auslegungsfragen aufzuzeigen und Lösungsvorschläge zur Diskussion zu stellen. Damit soll ein Beitrag zur Klärung der Aufgabenverteilung zwischen dem eigenverwaltenden Schuldner und dem Sanierungsverwalter geleistet werden.