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Anfechtung wegen Benachteiligungsabsicht setzt Kenntnis des Anfechtungsgegners voraus

JudikaturZIK 2012/52ZIK 2012, 38 Heft 1 v. 24.2.2012

AnfO § 2 Z 1, § 4

Die Beweiswürdigung ist mit Revision nur anfechtbar, wenn sich das BerufungsG mit der Beweisfrage überhaupt nicht befasst hat und sein Verfahren insofern mangelhaft geblieben ist (RIS-Justiz RS0043371). Die Feststellung, dass dem Anfechtungsgegner die Benachteiligungsabsicht nicht bekannt war, gehört zum unanfechtbaren Tatsachenbereich (RIS-Justiz RS0064178 [T3]).

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