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Zur Restschuldbefreiung im Abschöpfungsverfahren

JudikaturZIK 2012/49ZIK 2012, 34 Heft 1 v. 24.2.2012

IO § 213

Erreicht der Schuldner im Abschöpfungsverfahren nicht die Quote von 10 % der Insolvenzforderungen, kann er eine sofortige Restschuldbefreiung aus Billigkeit beantragen. Diese ist aber generell ausgeschlossen, wenn die 10%ige Mindestquote deutlich unterschritten wird, was bei einer (im Anlassfall erreichten) Quote von 3,4 % der festgestellten Insolvenzforderungen der Fall ist.

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