IO § 213
Erreicht der Schuldner im Abschöpfungsverfahren nicht die Quote von 10 % der Insolvenzforderungen, kann er eine sofortige Restschuldbefreiung aus Billigkeit beantragen. Diese ist aber generell ausgeschlossen, wenn die 10%ige Mindestquote deutlich unterschritten wird, was bei einer (im Anlassfall erreichten) Quote von 3,4 % der festgestellten Insolvenzforderungen der Fall ist.