Anlässlich der E des OLG Naumburg (5 U 73/10 ZIP 2011, 677) befasst sich der Autor kritisch mit der Behandlung von Gesellschafterdarlehen im europäischen Insolvenzrecht. Art 13 EuInsVO sei bei Gesellschafterdarlehen nicht auf die lex causae des Darlehens zu beziehen, sondern auf die lex societatis.