Der Autor setzt sich aus Anlass der E 8 Ob 126/10b mit der Frage auseinander, ob und aus welchem Rechtsgrund der Bestandgeber im Fall von Mietzinsrückständen die Wiederauffüllung der vom Bestandnehmer bestellten Kaution auf den ursprünglich erlegten Betrag verlangen kann, insb bei Insolvenz des Bestandnehmers.