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Erstellung von Jahresabschlüssen und Abweisung mangels Kostendeckung

JudikaturZIK 2011/325ZIK 2011, 235 Heft 6 v. 29.12.2011

UGB §§ 277 ff, 283

KO idF vor 1. 7. 2010 § 71b

Die nachträgliche Einreichung der Jahresabschlüsse steht der Verhängung von Zwangsstrafen im ordentlichen Verfahren nicht entgegen, wenn die Jahresabschlüsse nicht längstens bis zum Tag vor Verhängung der Zwangsstrafverfügung eingereicht wurden (6 Ob 129/11f). Liquidatoren einer Gesellschaft sind nach deren Auflösung für die Offenlegung früherer Jahresabschlüsse verantwortlich (6 Ob 152/02z).

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