vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Delegierung wegen möglicher Befangenheit von Richtern

JudikaturZIK 2011/324ZIK 2011, 235 Heft 6 v. 29.12.2011

JN § 31 Abs 1

AHG § 9 Abs 4

Eine Delegierung ist nur ausnahmsweise zu bewilligen (RIS-Justiz RS0046324 [T5]). Daher reicht im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen wegen angeblichen Fehlverhaltens von Richtern in einem Konkursverfahren das Vorbringen, namentlich nicht genannte Richter seien in den Verfahren von konkursverfangenen Unternehmen tätig gewesen, nicht aus. Die mögliche Befangenheit sämtlicher Richter eines G sowie angebliche ungerechtfertigte Verfahrensverzögerungen können eine Delegierung nicht rechtfertigen (RIS-Justiz RS0114309).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte