Überregionale Zusammenschlüsse in Heilberufen sowie rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen entsprechen der Rechtswirklichkeit. Die Betätigung als Insolvenzverwalter ist nach wie vor auf natürliche Personen beschränkt. Der Autor erklärt, warum diese Restriktion sowohl deutschem Verfassungs- als auch Europarecht widerspricht.