ABGB §§ 1293 ff
Der Begriff "Patronatserklärung" ist eine Sammelbezeichnung für eine Vielzahl von Erklärungen einer vom Kreditnehmer verschiedenen, zu diesem regelmäßig in einem Naheverhältnis stehenden Person, die der Kreditsicherung dienen und einen unterschiedlichen Inhalt haben können; sie reichen von völliger Unverbindlichkeit über Verwendungszusagen bis zum Garantievertrag (7 Ob 572/85 SZ 58/127; RIS-Justiz RS0016949).