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Keine Exekutionsaufschiebung bezüglich nicht zur Masse gehörender Exekutionsobjekte

JudikaturZIK 2011/271ZIK 2011, 189 Heft 5 v. 28.10.2011

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 120, 120a

ABGB § 431

Soweit der Eintragungsgrundsatz herrscht, bewirkt die bloße Übergabe der Liegenschaft nicht den Übergang des Eigentums (RIS-Justiz RS0011111; 8 Ob 109/03t SZ 2003/141). Ein Übergabsvertrag zählt nicht zu jenen Ausnahmen, die auch ohne Einverleibung zu einem "außerbücherlichen Eigentumserwerb" führen. Im Exekutionsverfahren gegen den bücherlichen Eigentümer kann daher der Masseverwalter im Konkursverfahren über das Vermögen des Übernehmers der Liegenschaft keinen Antrag auf Aufschiebung der Exekution stellen.

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