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ZIK - Zeitschrift für Insolvenzrecht und Kreditschutz
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Die Belohnung gebührt für jeden vertretenen Gläubiger unabhängig von der Forderungshöhe
Judikatur
ZIK 2011/266
ZIK 2011, 187
Heft 5 v. 28.10.2011
IO § 87a
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