KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 46, 47, 84, 125
KuratorenG § 6
Der an den Masseverwalter gerichtete Auftrag, dem Kurator, der die Interessen der Inhaber von Teilschuldverschreibungen wahrnehmen soll, Kosten bzw einen Kostenvorschuss zu bezahlen, stellt eine unanfechtbare Weisung dar.