Das Verbraucherkreditgesetz, BGBl I 2010/28, enthält ua eine Verpflichtung des Kreditgebers, die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers zu überprüfen und diesen vor seiner drohenden Zahlungsunfähigkeit zu warnen. Der Beitrag erläutert die Warnpflicht sowie die zivilrechtlichen Rechtsfolgen ihrer Verletzung.