Der Autor setzt sich ausführlich mit dem Anerkennungsversagungsgrund des Ordre-Public-Verstoßes gem Art 26 EuInsVO auseinander. Dabei vergleicht er diesen mit dem ordre public nach der EuGVVO und arbeitet Besonderheiten heraus, die sich aus dem Charakter des Insolvenzverfahrens als Kollektivverfahren ergeben. Besondere Aufmerksamkeit widmet er der Frage, inwieweit Restschuldbefreiungsregelungen gegen den ordre public verstoßen können.