Die EU-Dienstleistungs-RL ermöglicht Dienstleistern mit Sitz in der EU weitgehend unbeschränkt die Tätigkeit in anderen Mitgliedstaaten. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Streitfrage, ob dies auch für die im dt Verbraucherinsolvenzverfahren vorgesehenen "geeigneten Stellen" gilt, und bejaht dies für gewerbliche Anbieter.