KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 143 ff, 194, 195
IO § 273
Die Wirksamkeit der Abstimmung der Gläubiger über den Zahlungsplan kann nicht von Bedingungen abhängig gemacht werden.
KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 143 ff, 194, 195
IO § 273
Die Wirksamkeit der Abstimmung der Gläubiger über den Zahlungsplan kann nicht von Bedingungen abhängig gemacht werden.