KO idF vor 1. 7. 2010 § 69
ABGB § 1311
Die Bestimmung über die Konkursantragspflicht ist ein Schutzgesetz ausschließlich zugunsten der Gläubiger, nicht jedoch des insolventen Unternehmers (RIS-Justiz RS0027441).
KO idF vor 1. 7. 2010 § 69
ABGB § 1311
Die Bestimmung über die Konkursantragspflicht ist ein Schutzgesetz ausschließlich zugunsten der Gläubiger, nicht jedoch des insolventen Unternehmers (RIS-Justiz RS0027441).