KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 1, 3 Abs 1, §§ 81, 119 Abs 5, §§ 121, 122
ZPO § 6
Ein Konkursgläubiger ist nicht legitimiert, die Freigabe von Massevermögen an den Schuldner zu beantragen.
KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 1, 3 Abs 1, §§ 81, 119 Abs 5, §§ 121, 122
ZPO § 6
Ein Konkursgläubiger ist nicht legitimiert, die Freigabe von Massevermögen an den Schuldner zu beantragen.