Der Beitrag untersucht sowohl den Buchvermerk als Publizitätserfordernis für die Sicherungszession bzw Verpfändung von Buchforderungen als auch die subsidiäre Drittschuldnerverständigung bei der Verpfändung von nicht in Geschäftsbüchern eingetragenen Forderungen. Der Autor spricht sich insb gegen Formerfordernisse in Bezug auf die Drittschuldnerverständigung sowie gegen einen wirksamen Publizitätsakt bei zufällig erlangter Kenntnis von der Verpfändung durch den Drittschuldner aus.