Der Beitrag thematisiert die Anrechnung von Immobiliensicherheiten zur Reduktion des Erfordernisses an Eigenmitteln für Kreditinstitute. Der Autor hält es - entgegen mancher Stimmen - nicht für erforderlich, bei der Wertermittlung einer Immobiliensicherheit ihr Zubehör oder ihre selbstständigen Bestandteile unberücksichtigt zu lassen, und kritisiert die Alternative einer Erfassung als "Sonstige Sachsicherheiten" mangels rechtlicher und technischer Umsetzbarkeit.