Trotz des grundsätzlichen Erfolgs eines wirtschaftlichen Neuanfangs durch Erteilung der Restschuldbefreiung sprechen sich die Autoren für eine Verbesserung des dt Systems durch Vereinfachung des Verfahrens und Vereinheitlichung der Versagungstatbestände als Verhaltensleitlinie des Schuldners sowie die Schaffung von Rahmenbedingungen zum Zweck der Beseitigung der Überschuldungsursachen aus, so etwa mittels einer verbesserten personellen und sachlichen Ausstattung von (Schuldner-)Beratungsstellen.