In der E 8 Ob 25/11a erteilt der OGH der Zulässigkeit von Bestätigungsvoraussetzungen beim Zahlungsplan eine Absage. In seiner Begründung geht der OGH nur kurz auf die Möglichkeit einer "Bedingung" ein, die er für unwirksam hält, und stützt sein Ergebnis auf die abschließende Aufzählung der Versagungsgründe.