Das dt Insolvenzrecht soll in drei Etappen reformiert werden, ein Entwurf für die erste von ihnen liegt bereits vor (s ZIK 2010/178, 121 und 2011/65, 41). Nun leitete die dt BMJ Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Überarbeitung der Bestimmungen für Verbraucherinsolvenzen ein. Damit will sie die steigende Überschuldung privater Haushalte bekämpfen, denn 2010 gab es bereits 109.000 Verbraucherinsolvenzen. Die dt BMJ will das wirtschaftliche Potenzial der Schuldner, insb auch solcher, die als Unternehmer gescheitert sind, möglichst schnell wieder aktivieren. Ua soll die Restschuldbefreiung (s §§ 286 ff InsO; sie ist dem österr Abschöpfungsverfahren ähnlich) bereits nach drei statt sechs Jahren möglich sein, allerdings nur bei Zahlung einer - im dt Insolvenzrecht derzeit für eine Restschuldbefreiung nicht verlangten - Mindestquote von etwa 25 %. (Näheres unter www.bmj.de/SharedDocs/Reden/DE/2011/20110407_Achter_Insolvenzrechtstag.html?nn=1464496 .)