vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Erste Schritte zur Reform der EuInsVO

ZIK aktuellZIK 2011/121ZIK 2011, 81 Heft 3 v. 30.6.2011

Die EuInsVO hat zwar für den Unionsraum Regelungen für Insolvenzverfahren gebracht, ist aber mit 47 Artikeln recht knapp gehalten und lässt viele Rechtsfragen offen - man denke nur an die Auslegung des Begriffs "Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen des Schuldners" (COMI) in Art 3 Abs 1 EuInsVO, der für die internationale Zuständigkeit maßgeblich ist. Gem Art 46 EuInsVO hat die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat sowie dem Wirtschafts- und Sozialausschuss bis 1.6.2012 einen Bericht über die Anwendung der Verordnung samt allfälliger Verbesserungsvorschläge vorzulegen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte