In der Praxis treten gelegentlich (zB nach Aufhebung eines Konkursverfahrens) offenkundig vermögenslose und unvertretene Privatstiftungen, die nicht mehr in der Lage sind, den Stiftungszweck zu erreichen, auf. Der Beitrag befasst sich mit den Möglichkeiten der amtswegigen Löschung solcher Stiftungen aus dem Firmenbuch.