vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Dokalik/Birnbauer, Das neue Verfahren zur Erzwingung der Offenlegung nach den §§ 277 ff UGB, GesRZ 2011, 22:

FachliteraturAufsätzeZIK 2011/86ZIK 2011, 63 Heft 2 v. 27.4.2011

Seit 1.1.2011 existiert in § 283 UGB für Kapitalgesellschaften, die ihre Jahresabschlüsse nicht rechtzeitig offenlegen, eine besondere Zwangsstrafenregelung. Der Beitrag stellt die neue - im Vergleich zum bisherigen Verfahren nach FBG strengere - Bestimmung dar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!