Der Autor vergleicht ausführlich den Verbraucherbegriff sowie die Verbraucherschutzbestimmungen in EuGVVO, EuVTVO, EuMahnVO und EuBagatellVO. Er beleuchtet dabei jeweils Konsequenzen der fehlenden Übereinstimmung der Begriffe und spricht sich für deren zukünftige Abstimmung aus.