Das dt Insolvenzrecht soll grundlegend überarbeitet werden, und zwar in drei Etappen (s ZIK 2010/178, 121). Ein erster, umfangreicher Entwurf liegt in Form des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vor (zu finden unter www.bmj.de , Abteilung "Recht", Unterabteilung Rechtspflege => Insolvenzrecht). Den Gläubigern soll ein stärkerer Einfluss auf die Auswahl von Insolvenzverwaltern eingeräumt werden. Der wenig erfolgreiche Insolvenzplan (in etwa vergleichbar dem österr Sanierungsplan) soll belebt, dabei sollen auch die Rechte der Anteilsinhaber einbeziehbar gemacht werden. Die praktisch kaum vorkommende Eigenverwaltung unternehmerisch tätiger Schuldner will man vereinfachen.