Die Qualität von Forderungsanmeldungen lässt vielfach zu wünschen übrig. Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, wie mit solchen mangelhaften Anmeldungen im Lichte der §§ 103, 110 Abs 1 IO umzugehen ist.
Die Qualität von Forderungsanmeldungen lässt vielfach zu wünschen übrig. Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, wie mit solchen mangelhaften Anmeldungen im Lichte der §§ 103, 110 Abs 1 IO umzugehen ist.