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Zwangsausgleich: Legitimation für den Rekurs gegen die Bestätigung/Versagungsgründe

JudikaturZIK 2011/47ZIK 2011, 29 Heft 1 v. 1.3.2011

KO: § 141 Abs 2, §§ 154 f

IO § 260 Abs 2

Zum Rekurs gegen die Bestätigung des Zwangsausgleichs sind auch Gläubiger nicht angemeldeter Insolvenzforderungen legitimiert, sofern sie eine Forderung schlüssig behaupten.

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