KO: §§ 19 f, 21
ABGB §§ 1392 ff, 1396
Bei Eintritt des Masseverwalters in Werkverträge besteht die Aufrechnungsmöglichkeit eines Konkursgläubigers gegen die der Masse aus Vertragserfüllung zustehenden Forderungen, auch wenn die Masse dafür Leistungen erbracht hat (8 Ob 43/01h).