Der Beitrag befasst sich mit der Frage der Beschränkung der Verpfändbarkeit durch Vinkulierung bzw den Folgen einer unterbliebenen Zustimmung. Daneben widmet sich der Autor dem Erfordernis des für die Verpfändung notwendigen Publizitätsakts, insbesondere wenn dem Pfandbesteller zugleich die Position eines Geschäftsführers zukommt.