Der Beitrag setzt sich kritisch mit der Rsp des OGH auseinander, die eine Zusage der "persönlichen Haftung" des Treuhänders gegenüber einer drittfinanzierenden Bank als verschuldensunabhängige Haftungserklärung und damit als Übernahme des Haftungsrisikos in Form einer Bürgschaft oder einer Garantie auslegt. Daneben widmet sich die Autorin der Frage, ob in Vertragsformblättern enthaltene Haftungsverschärfungen zulasten des Treuhänders Wirksamkeit entfalten können.