KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 16, 51
WGG § 14 Abs 1, § 17
Der rückforderbare Finanzierungsbeitrag für Mietwohnungen stellt im Konkursverfahren des Vermieters schon vor Auflösung des Bestandvertrags eine bedingte anmeldbare Konkursforderung dar.
KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 16, 51
WGG § 14 Abs 1, § 17
Der rückforderbare Finanzierungsbeitrag für Mietwohnungen stellt im Konkursverfahren des Vermieters schon vor Auflösung des Bestandvertrags eine bedingte anmeldbare Konkursforderung dar.