Der Autor kritisiert in seiner Anm zu OGH 24. 3. 2010, 3 Ob 22/10x die Rechtsansicht des OGH und weist die Praxis darauf hin, vor Abgabe einer Erklärung nach § 197 EO jedenfalls zu überprüfen, ob das gegnerische Überbot gem § 196 EO überhaupt wirksam geworden ist.