Anhand der E EuGH 12. 2. 2009, Rs C-339/07 , Deko Marty Belgium NV bespricht der Autor die internationale Zuständigkeit insolvenznaher Verfahren, weist auf weitere Abgrenzungsschwierigkeiten hin und plädiert ua für die Auslegung des Art 3 EuInsVO als besondere Zuständigkeit sowie überdies dafür, mehr Bedacht auf zwingende Sachbezüge zum Insolvenzverfahren zu nehmen.