Erste Erfahrungsberichte mit dem IRÄG 2010 bewerten die verbesserten Sanierungsmöglichkeiten für Unternehmen sowie die Möglichkeit der Einleitung eines Sanierungsverfahrens bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit positiv. Nachbesserungsbedarf bestehe va bei anfechtungssicheren Sanierungskrediten.