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Schadenersatzklage wegen fehlerhafter Anlageberatung: Entgangener Zinsengewinn ist in den Streitwert einzuberechnen II

JudikaturZIK 2010/305ZIK 2010, 200 Heft 5 v. 5.11.2010

JN §§ 52, 54, 55

ABGB §§ 1299, 1323

Bei der Klage auf Schadenersatz wegen des Kaufs nicht gewollter Wertpapiere aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung ist der Anspruch auf Ersatz des entgangenen Zinsgewinns in den Streitwert einzuberechnen.

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