JN §§ 52, 54, 55
ABGB §§ 1299, 1323
Bei der Klage auf Schadenersatz wegen des Kaufs nicht gewollter Wertpapiere aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung ist der Anspruch auf Ersatz des entgangenen Zinsgewinns in den Streitwert einzuberechnen.
JN §§ 52, 54, 55
ABGB §§ 1299, 1323
Bei der Klage auf Schadenersatz wegen des Kaufs nicht gewollter Wertpapiere aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung ist der Anspruch auf Ersatz des entgangenen Zinsgewinns in den Streitwert einzuberechnen.